Aufgrund eines eindeutigen Bürgervotums für Freiburg beschloss der Tiengener Gemeinderat am 9. Oktober 1972 den Zusammenschluss der Gemeinde Tiengens mit der Stadt Freiburg. Der Eingliederungsvertrag wurde am 16. Oktober 1972 unterzeichnet und trat am 1. Januar 1973 in Kraft.
Für eine bürgernahe Verwaltung und Einflussnahme auf alle wesentlichen Entscheidungen für den Ortsteil Tiengen wurde die Einführung einer Ortschaftsverfassung festgeschrieben. In der Ortschaftsverfassung wird insbesondere darauf verwiesen, dass sich das örtliche Brauchtum und das kulturelle Eigenleben der bisherigen Gemeinde frei und ungehindert entfalten kann und die Stadt Freiburg alle in der eingegliederten Gemeinde vorhandenen karikativen, kulturellen, sportlichen und sonstigen Vereinigungen und Einrichtungen fördern und unterstützen wird. Insbesondere soll auch die Landwirtschaft und der Weinbau angemessen gefördert werden.
In Zusatzvereinbarungen wurden die Übernahme des Ortsrechts, der Polizeiverordnung, sowie gegenwärtige und zukünftige Vorhaben festgelegt. In einem Katalog wurden die Zuständigkeiten der örtlichen Verwaltung beschrieben.